Der Elternbeirat besteht derzeit aus 7 gewählten Mitgliedern der Elterninitiative e.V. Er trifft sich, um die gemeinsamen Feste und Initiativen (Kuchenbasar, Altstoffsammlungen, Feste usw.) für das Kinderhaus zu planen und zu organisieren. Eine Mitarbeiterin ist dabei das Bindeglied zu den Erzeiherinnen.
Die Grundlage für den Elternbeirat bildet § 6 des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG (Mitwirkung von Kindern und Erziehungsberechtigten)
- Die Erziehungsberechtigten wirken durch die Elternversammlung und den Elternbeirat bei der Erfüllung der Aufgaben der Kindertageseinrichtung, die ihre Kinder besuchen, mit. Sie sind bei allen wesentlichen Entscheidungen zu beteiligen. Dies gilt insbesondere für die Fortschreibung oder Änderung der pädagogischen Konzepte und für die Kostengestaltung.
- Der Träger der Einrichtung trifft im Benehmen mit der Elternschaft Bestimmungen zur Organisation der Elternversammlung sowie zu Bildung und Organisation des Elternbeirates.
- Der Träger und die Leitung der Kindertageseinrichtung erteilen den Erziehungsberechtigten, der Elternversammlung und dem Elternbeirat die erforderlichen Auskünfte.
- Zur Beratung und Unterstützung der Elternbeiräte der Einrichtungen können Elternbeiräte auf der Gemeinde- und der Kreisebene gebildet werden.
- Die Kinder wirken entsprechend ihrem Entwicklungsstand und ihren Bedürfnissen insbesondere im schulpflichtigen Alter bei der Gestaltung ihres Alltages in den Kindertageseinrichtungen mit.